Selbstverständlich kümmern wir uns auch um sämtliche Regularien, die bei der Zulassung Ihrer Oldtimer anfallen. Neben der Beantragung und Registrierung Ihres H-Kennzeichens und der Anmeldung klassischer Fahrzeuge aus dem Ausland, ist seit Oktober 2017 nach Absprache mit Ihrer Versicherung auch die Zulassung eines H-Saisonkennzeichens für Ihren Oldtimer möglich. Darüber hinaus übernehmen wir auch gern den TÜV-Service für Ihr Schmuckstück und sorgen dafür, dass der Oldtimer nach der Zulassung Ihr Wunschkennzeichen trägt.
Für weitere Informationen zum Thema Oldtimer und zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs beraten wir Sie natürlich gern auch persönlich!
Das können wir für Sie leisten
- Sonderzulassung Oldtimer (H-Kennzeichen)
- Sonderzulassung Auslandsfahrzeuge (Oldtimer)
- TÜV-Service (Oldtimer)
- Saisonkennzeichen (H-Kennzeichen Saison; ACHTUNG: 2 Buchstaben, 3 Zahlen)
- Wunschkennzeichen
Wir benötigen von Ihnen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)
- EVB-Nr. (Versicherung)
- Vollmacht (muss im Original vorliegen) + SEPA (Download)
- Ausweiskopie bzw. bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung + HRB
- TÜV §23 (Oldtimer-Gutachten).
TÜV-Service kann optional von Zulassungsdienst Stocker GmbH übernommen werden - Kennzeichen, bei nicht stillgelegten Fahrzeugen