Zollkennzeichen sind Überführungskennzeichen mit einer Gültigkeit von 30 Tagen bis zu 1 Jahr. Diese erkennt man an den roten Streifen auf der rechten Seite.

Zollkennzeichen sind dabei nur für den genau angegebenen Zeitraum haftpflichtversichert.

Eine Verlängerung ist möglich, allerdings ist hierfür die Vorführung des Fahrzeugs oder alternativ eine FIN-Überprüfung durch eine technische Prüfstelle (TÜV) erforderlich.

Ein Zollkennzeichen kann nur mit gültigen TÜV ausgestellt werden.


Wir benötigen von Ihnen

  • Ausweis oder Pass des Fahrzeughalters im Original (kein Führerschein) bzw. bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung + HRB
  • Fahrzeugunterlagen im Original (KFZ-Brief und KFZ Schein)
  • Vollmacht + SEPA im Original (zum Download)
  • Kennzeichen (bei nicht stillgelegten Fahrzeugen)

Dauer

Nach genauer Überprüfung der Kfz-Unterlagen zwischen 24 und 48 Stunden.